Sehr geehrte Zahnärzte und Zahnärztinnen, liebe Patienten, liebe Pflegedienste
- Sie gründen gerade eine neue Praxis und wollen nicht gleich eine ausgebildete zahnmedizinische Prophylaxe Assistentin einstellen. Eine eigene Mitarbeiterin wird nicht ausgelastet.
- Ihre ZMP ist krank geworden, im Erziehungsjahr und Sie suchen stundenweise eine Vertretung nach Bedarf, um Ihre Patienten umfassend betreuen zu können.
- Sie suchen eine unterstützende ZMP für ein erweitertes telefonisches Beratungsangebot bei Rückfragen Ihrer Patienten, ohne Ihr Terminbuch damit zu belasten.
- Als Arzt mit Schwerpunkt Diabetes oder Kardiologe suchen Sie für Ihre Patienten ein unterstützendes Coaching im Bereich Mundgesundheit.
Da ich als selbstständige Prophylaxe-Assistentin arbeite, ist eine Anstellung für sämtliche Leistungen nicht nötig und es fallen keine zusätzlichen monatlichen Personalkosten an. Über einen Dienstleistungsvertrag vereinbaren wir eine Honorarsumme pro Stunde, die sie dann per Rechnung ausgleichen.
Unterstützung Ihrer Hausbesuche
Mit meiner mobilen Behandlungseinheit und einem mobilen Behandlungsstuhl, unterstütze ich niedergelassene Zahnarztpraxen, um zahnärztliche Hausbesuche aufzuwerten. Auch professionelle Zahnreinigungen können zukünftig für pflegebedürftige Menschen, zu Hause durchgeführt werden.
Mir persönlich ist das ein wichtiges Anliegen, denn seit 01.07.2018 ist die SGB V Richtlinie über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen (kurz: Richtlinie nach § 22a SGB V) in Kraft.
Diese regelt Art und Umfang der zahnärztlichen Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Versicherten, die
- einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI zugeordnet sind oder
- Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII erhalten.
Viel zu wenig können hilfebedürftige Menschen, diese Leistungen in Anspruch nehmen, denn nicht immer ist es diesen Patienten möglich, zur Behandlung oder Untersuchung in die Praxis zu kommen.
Patienten zu Hause oder in Senioren- bzw. Pflegeeinrichtungen sind in der Mehrzahl der Fälle darauf angewiesen, dass Hausbesuche stattfinden.
Patienten in Pflegeeinrichtung werden in Berlin durch Vertragszahnärzte immer besser versorgt, aber hilfebedürftige Menschen in häuslicher ambulanter Pflege, können diese Leistungen noch sehr selten bis gar nicht in Anspruch nehmen.
Hinweis für Zahnarztpraxen die diese Dienstleistung in Anspruch nehmen möchten.
Um fehlende Versichertennachweise durch diese Hausbesuche, sowie zusätzlichen Aufwand für Ihre ZMV zu vermeiden, ist es ratsam, sich ein mobiles KV Kartenlesegerät für die Praxis anzuschaffen. Für die Telematik Infrastruktur benötigen Sie eine SMCB- Zweitkarte, die in das mobile Kartengerät eingelegt wird.
Ist dieses Angebot für Sie interessant, kontaktieren Sie mich gerne und wir vereinbaren einen Termin für alle weiteren Fragen.
Herzliche Grüße
Andrea Feuer